Irrtum 1
Die Archivierung von Rechnungen und Buchungsbelegen ist ausreichend.
Die GoBD beziehen sich grundsätzlich auf sämtliche Unterlagen, die für die steuerliche Berichterstattung relevant sind. Dazu zählen nicht nur offensichtliche Dokumente wie Rechnungen und Buchungsbelege, sondern auch Informationen, Angebote, Auftragsbestätigungen sowie Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit Gewährleistungen oder Rückabwicklungen und alle weiteren für den Geschäftsbetrieb wichtigen Dokumente. Daher ist es empfehlenswert, alle E-Mails, die in irgendeiner Weise für den Geschäftsbetrieb von Bedeutung sind, revisionssicher zu archivieren, um ihre Unveränderlichkeit zu gewährleisten.
